Verband und Liga können Ligaordnung und Spielmodus anpassen
Für die German Football League (GFL) und die German Football League 2 (GFL 2) starten die Vorbereitungen auf eine Saison von September bis November. Einstimmig hatten die Vereine in einer Videokonferenz zu Pfingsten die Ligaleitung und den Verband aufgefordert, die Planungen dazu einzuleiten. Notwendig dazu war eine Änderung des Lizenzstatuts, um zu gewährleisten, dass die Teilnahme am Spielbetrieb für jeden Verein freiwillig sein wird. Nachdem nun alle 32 Vereine aus GFL und GFL 2 auch ihre schriftlichen Einverständniserklärungen zu den Änderungen abgegeben haben, kann ein geändertes Lizenzstatut für GFL und GFL 2 nun in Kraft treten.
Für die Bundesligen der Männer, insbesondere natürlich die GFL, galt es, in diesem Prozess auch die größeren wirtschaftlichen Verhältnisse der Liga zu berücksichtigen. Der Gesamt-Etat der GFL-Vereine wächst von Jahr zu Jahr kontinuierlich. So waren hier Belange von Sponsoren oder anderen Partnern von jedem der GFL-Vereine besonders sorgfältig zu prüfen, ehe sämtliche 32 Vereine auch verbindlich den Weg zum zu Pfingsten einstimmig beschlossenen Ziel freimachen konnten.
Gespielt werden soll im Herbst, wenn die behördlichen Vorgaben dies erlauben. Es muss im August ausreichend Gelegenheit für echtes Mannschaftstraining geben, und die Ausrichtung der Spiele darf für die Vereine keine übermäßigen finanziellen Risiken bergen. Absteiger wird es keine geben, die Meister der GFL 2 können für 2021 wählen, ob sie dann für die GFL oder die GFL 2 die neue Lizenz beantragen.
Die Planungen stehen natürlich weiterhin unter dem Vorbehalt, dass die Entwicklung der Covid-19-Pandemie in Deutschland einen Spielbetrieb auch zulässt. Die Einigung der Vereine auf ein neues Lizenzstatut regelt zunächst nur, dass die Vereine und die Spieler, die spielen wollen, dies tun können, und diejenigen, die es nicht wollen, keinerlei Sanktionen zu befürchten haben.
Dass nun so bald wie möglich Spielpläne für die Herbst-Saison ausgearbeitet werden, ist der nächste Schritt in der Planungsphase. In einigen Bundesländern ist die GFL von politischen Stellen bereits – wie etwa die Bundesligen in Handball oder Volleyball – als eine der Ligen genannt worden, für die im Zusammenwirken mit DOSB, Berufsgenossenschaften und Gesundheitsbehörden spezielle Regelungen ermöglicht werden könnten. „Geisterspiele“ ohne Zuschauer sind jedoch für praktisch keinen Verein in Football-Deutschland eine Option. Der AFVD lässt derzeit von seiner Medizinischen Kommission ein Hygienekonzept für Veranstaltungen mit Zuschauerinnen und Zuschauern erarbeiten, das mit externen Stellen abgestimmt werden wird.
Hoffnung machen die bereits eingeleiteten Lockerungen der behördlichen Maßnahmen. Einzelne Bundesländer erlauben jetzt schon ein gemeinsames Mannschaftstraining von 20 Sportlerinnen und Sportlern auch mit Kontakt und haben die Anhebung dieser Grenze auf 30 in Aussicht gestellt. Auch Zuschauerinnen und Zuschauer werden bereits wieder erlaubt. Die Sportministerkonferenz arbeitet derzeit an einem Fahrplan zur Wiederaufnahme des bundesweiten Wettkampfsports unter Einbeziehung von Zuschauern. Ab September sollen Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Zuschauerinnen und Zuschauer wieder erlaubt werden, sofern ein Hygiene-Konzept vorliegt.