Neue Ausländerregelung ab 2004
Der Bundesspielausschuss des AFVD, zuständig für die Verabschiedung der Bundesspielordnung, hat für die Saison 2004 eine Änderung der Ausländerregelung beschlossen.Ab 2004 wird auch die Anzahl der in einer Saison zulässigen Spielerpässe für nichteuropäische Ausländer begrenzt. Neueingeführt wurden auch Obergrenzen für europäische Ausländer bei der Aufstellung des Kaders am Spieltag und innerhalb einer Spielsaison.
Die Regelung zum Einsatz von A- und E-Spielern während eines Spielzuges wurde beibehalten.
Reduziert wurde für alle Ligen, mit Ausnahme der GFL, die Anzahl der A-Spieler, die auf dem Spielberichtsbogen für eine Spielteilnahme nominiert werden dürfen. Dieser wurde für alle Ligen (mit Ausnahme von Aufbauligen) auf vier (bisher sechs) festgesetzt.
Zielsetzung dieser Änderungen ist eine stärkere Förderung des deutschen Nachwuchses, die Kostenreduzierung für die Vereine durch die Einschränkung des Einsatzes von ausländischen Berufssportlern und das Nachvollziehn der Verschärfung der staatlichen Ausländerrechtsbestimmungen, die den Einsatz von ausländischen Berufssportlern unterhalb der GFL generell verbietet.
Für die Jugendbundesligen und Jugendligen gilt eine weitere Verschärfung. Dort ist zukünftig nur noch der Einsatz eines A-Spielers je Spielzug zulässig.