Toby Henry (Cologne Falcons) bis zum 15.Juli 2008 gesperrt
AFVD Präsidium reduziert SperreDer Ligaobmann der GFL Nord hat mit Bescheid vom 31. Mai 2008 den Spieler Toby Henry wegen der nicht genehmigten Teilnahme an einem internationalen Freundschaftsspiel einer Mannschaft aus den USA in Wien bis zum Ablauf der Saison 2009 gesperrt und mit einer Geldstrafe von 750 EUR belegt. Die gleichzeitige Teilnahme an Spielen zweier Mannschaften ist nach der Bundesspielordnung nicht zulässig, es sei denn, es wird im Vorfeld eine Ausnahmegenehmigung eingeholt. Diese Entscheidung ist zwingend durch die Bundesspielordnung so vorgegeben und lässt dem Ligaobmann auch keinen Spielraum in seiner Entscheidung.
Der betroffene Spieler und Verein haben diese Strafe anerkannt und auf Rechtsmittel verzichtet.
Gleichzeitig reichte der Verein ein Gnadengesuch beim AFV D Präsidium ein.
Das AFVD Präsidium gab dem Gnadengesuch statt und reduzierte die Sperrstrafe auf sechs Wochen. Die Sperre läuft am 15. Juli 2008 ab. Angerechnet wird die bereits abgesessene Sperre seit dem 01. Juni 2008.
Berücksichtigt wurde bei der Reduzierung der Sperrstrafe, dass der Ersatz-Quarterback des gesperrten Spieler vom 11.-21.07.08 seinem Verein nicht zur Verfügung steht, da er für den AFVD als Junioren-Nationalspieler in Sevilla bei der Junioren-Europameisterschaft aufläuft.
Die Geldstrafe bleibt bestehen.