Anti-Doping Bilanz 2001
Der AFV Deutschland e. V. legt nunmehr zum Abschluss der Saison 2001 die vorläufige Bilanz der Anti-Doping-Bekämpfung vor.
Gestestet wurde bei insgesamt sieben GFL-Spielen 35 Tests), dem EM-Viertelfinale in Frankreich (6 Tests) und dem EM-Finale in Hanau (6 Tests), sowie bei insgesamt 16 Trainingskontrollen.
Die Kontrollen führten zu insgesamt sieben Verfahren, von denen drei mit Strafen beendet wurden, in zwei Verfahren wurden die Verfahren eingestellt und zwei Verfahren sind derzeit noch anhängig.
Der Braunschweiger Nationalspieler Stefan Wesche wurde bei einer Trainingskontrolle mit Metenolon positiv getestet. Das Verfahren endet mit einer einjährigen Sperre und der Streichung aus dem Nationalkader.
Der Schwäbisch Haller GFL-Spieler Wolfgang Hertlein wurde bei dem GFL Spiel Franken Knights gegen Schwäbisch Hall am 28.07.2001 mit Metandienon und Stanozolol (anabole androgene Steroide) getestet. Auch hier erfolgte eine einjährige Sperre.
Der Saarländer GFL-Spieler Thorsten Keller wurde bei dem GFL Spiel Saarland Hurricanes gegen München Cowbows a, 28.07.2001 mit Clenbuterol (Beta 2 Agonisten) Metaboliten von Boldenon und Nandrolon (anabole Steroide) getestet. Konsequenz: Sperre von einem Jahr.
In den eingestellten Verfahren lag zwar ein Laborbefund vor, jedoch wurden die Spieler vom Vorwurf des Dopings freigesprochen, da in dem einen Fall ein ärztliches Attest vorlag, das aufgrund Asthmas die Einnahme unterhalb eines Grenzwertes erlaubte und in dem anderen Fall die Einnahme von THC nicht unter die deutsche Anti-Doping-Verordnung fällt, mithin im AFVD Bereich nicht untersagt ist.
Zwei Verfahren laufen derzeit noch. In einem Fall geht es um den Vorwurf des unerlaubten Entzugs von der Probe und im anderen Fall wurde ein weiterer Nationalspieler bei einer Trainingskontrolle positiv getestet.
Mit insgesamt 63 Tests liegt die Probenfrequenz und –häufigkeit deutlich über der der Vorjahre. Mit bisher drei ausgesprochenen Ein-Jahres-Sperren wurde auch bei den Strafen deutlich angezogen.
Für 2002 wird eine weitere Verschärfung erfolgen. Die Regelsperre beträgt dann zwei Jahre und in besonders schwerwiegenden Fällen kann auch eine Umwertung von Spielen erfolgen.
Für den AFV Deutschland e. V. und seine Landesverbände fällt das Urteil über die Bilanz zwiespältig aus: auf der einen Seite ist man natürlich befriedigt darüber, daß das Doping-Kontrollsystem inzwischen routiniert arbeitet und auch greift, auf der anderen Seite ist eine „Erfolgsquote“ von 3 Spielern bei 63 Tests entschieden zu hoch, um wirklich mit der Situation im deutschen American Football zufrieden zu sein.